DiAG MAV

Warum gibt es uns?

Aufgrund des Rechts der Katholischen Kirche, ihre Angelegenheite selbst zu regeln, wurde unter Bezugnahme der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse - kurz GrO - die Mitarbeitervertretungsordnung erlassen.

Man entschied sich für den dritten Weg, da man der Meinung war und immer noch ist, dass die beiden ersten Optionen nicht mit dem Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes als Glaubens- und Dienstgemeinschaft vereinbar sind.

Um die in den Einrichtungen gebildeten Mitarbeitervertretungen zu unterstützen wurde 1989 die DiAG MAV gegründet.

Was ist der Dritte Weg?

Ursprünglich wollte man nicht den ersten oder zweiten Weg gehen.

Der erste Weg ist die einseitige durch den Dienstgeber erfolgte Festlegung der Arbeitsvertragsgestaltung einschließlich der Vergütungsregelungen. Ein solches Modell verträgt sich nicht mit den als selbstverständlich unterstellten Mitwirkungsrechten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Zweite Weg geht davon aus, dass Arbeits- und Vergütungsbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen zwischen dem Dienstgeber und den Interessenorganisationen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geregelt werden. Allerdings kann beim Interessenskonflikt Streik als legitimes Mittel des Arbeitskampfes eingesetzt werden und als Reaktion darauf kann es zu Aussperrungen kommen. Eine arbeitsrechtliche Ordnung, die den Arbeitskampf beinhaltet, ist mit dem Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes als Glaubens- und Dienstgemeinschaft nicht vereinbar.

So kam man zu dem Entschluss etwas Neues, eben den dritten Weg zu schaffen. Hier werden die arbeitsvertraglichen Regelungen auf einvernehmliche Weise beschlossen und weiterentwickelt in den gebildeten Kommissionen und die Mitwirkungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht im Betriebsverfassungsgesetz, sondern in der Mitarbeitervertretungsordnung geregelt.

Wer gehört zu uns?

Im Prinzip alle Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen im Erzbistum Paderborn bzw. solche für die unsere Mitarbeitervertretungsordnung gilt. Dies kann schon mal eine Mitarbeitervertretung sein, deren Einrichtung räumlich nicht bei uns liegt, aber deren Träger seinen Sitz im Erzbistum Paderborn hat.

Für die katholischen Krankenhäuser in NRW gibt es eine Regelung, dass der Sitz der Einrichtung und nicht der Sitz des Trägers entscheidend ist für die Zugehörigkeit die sogenannte Grundordnung der Katholischen Krankenhäuser NRW.

Wie setzen wir uns zusammen?

Die Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter aus all unseren Mitarbeitervertretungen wählen alle vier Jahre 63 Delegierte, die die Vollversammlung bilden und aus ihrer Mitte den 9-köpfigen Vorstand wählen.

Unterschieden wird dabei zwischen Einrichtungen aus dem verfasstkirchlichen Bereich, dem sognannten A-Bereich, und B-Bereich, dem Einrichtungen in denen die AVR-Caritas Anwendung finden, angehören.

Der A-Bereich ist in vier einrichtungsabhängige Wahlgruppen eingeteilt und kann bis zu 24 Delegierten stellen. Der B-Bereich wird in sieben regionale Wahlgruppen unterschieden und kann bis zu 39 Delegierte entsenden.

Wer mehr wissen möchte, kann gerne in unserem Statut nachlesen.

Was sind unsere Grundlagen?

Die wichtigsten Grundlagen für unsere Arbeit sind die Mitarbeitervertretungsordnung für das Erzbistum Paderborn - kurz MAVO - und das Statut der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Paderborn (DiAG MAV) zu § 25 Mitarbeitervertretungsordnung.

Diese findet man in der aktuellen Auflage der Leitlinien und Regelungen (11) herausgegeben vom Erzbistum Paderborn oder bei uns unter Infos und mehr.

Was sind unsere Aufgaben?

In § 25 MAVO ist der Zweck der DiAG MAV geregelt. Als wichtigste Aufgaben werden dort unter anderem aufgezählt:

  • gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch mit den vertretenen Mitarbeitervertretungen (MAVen)
  • Beratung der MAVen in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts
  • Beratung der MAVen im Falle des § 38 Abs. 2 MAVO
  • Förderung der Anwendung der MAVO
  • Sorge um die Schulungen der Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der MAVO
  • Beratung der MAV bei der Bildung einer GesamtMAV nach § 24 MAVO

Wen, wie und welche Themen beraten wir?

Wir beraten in erster Linie Mitarbeitervertretungen (MAVen) in mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragestellungen. Also alles rund um die Mitarbeitervertretungsordnung. Typische Beispiele sind Probleme mit dem Dienstgeber, Organisation und Formalien der MAV-Arbeit, Dienstvereinbarungen zu unterschiedlichen Themen und vieles mehr.

Bei Wahlen unterstützen wir Wahlausschüsse bei der Vorbereitung der Wahl. Hierzu gibt es z.B. unsere Wahlhilfen (noch verlinken).

Auch beraten wir Dienstgeber bei der Implementierung von Mitarbeitervertretungen in ihren Einrichtungen. Wir unterstützen bei der Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, was eine MAV ist und für was sie gut ist, über den Ablauf der Wahl und vieles mehr.

Die Beratungen erfolgen über die Geschäftsstelle. Sie können persönlich, telefonisch oder als Videokonferenz erfolgen.

Zudem bieten wir regelmäßig Onlinesprechstunden an.

Wichtig: Wir beraten nicht in individualrechtlichen Angelegenheiten. Hier können wir nur an die Arbeitsrechtlichen Vertrauensleute für den Caritas Bereich, Rechtsanwälte oder Gewerkschaften verweisen.

DiAG MAV Paderborn

DiAG MAV Paderborn

Der Vorstand der DiAG MAV setzt sich aus 9 Delegierten zusammen. 3 kommen aus dem verfasstkirchlichen Bereich und 6 aus dem sognannten B-Bereich, den Einrichtungen in denen die AVR-Caritas angewandt wird.

Unterstützt wird der Vorstand bei seiner Arbeit durch die Geschäftsstelle.