Am 5. Dezember 2023 hat die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) mit deutlicher Mehrheit beschlossen, erneut den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zuvor war der Vermittlungsvorschlag an der erforderlichen Mehrheit gescheitert.
Die ZAK-Ordnung sieht nun vor, dass der Vermittlungsausschuss innerhalb einer Frist von acht Wochen eine ersetzende Entscheidung trifft oder feststellen muss, dass es keine Einigungsmöglichkeit im Vermittlungsausschuss gibt.
Der Vermittlungsausschuss wird am 22. Januar 2024 zusammentreten, um eine Entscheidung zu treffen.